Zians-Haas Rechtsanwälte

Bargeldzahlungen ab Januar 2014 stark eingeschränkt bis hin zum Verbot

05.08.2013

Kauf von Immobilien in Zukunft nicht mehr aus dem Sparstrumpf möglich


Photo : © Andreas Morlok / pixelio.de

Das Bankgeheimnis ist sozusagen inexistent; das Gerücht läuft (noch immer) um, der 500-Euro werde eingestampft; ab 01.01.2014 werden die luxemburgischen Spareinkünfte automatisch gemeldet.

Dem belgischen Breitensport „Steuerhinterziehung“ geht es nach und nach an den Kragen.

Wer Einkünfte oder Vermögen hat, wovon der Fiskus besser nichts weiß, konnte bislang Bargeld bei Käufen von Immobilien einsetzen. Solange er einen entsprechenden Lebensstandard und Einkünfte nachweisen konnte, waren diese Ausgaben gegen jeden Verdacht erhaben.

Seit einiger Zeit wird dieser Bargeldfluss konsequent eingedämmt.

Im Zuge der Verschärfung der Regeln gegen die Geldwäsche hat der Gesetzgeber generell alle Bezahlungen von Dienstleistungen eingeschränkt.

Für Immobilienkäufe ist der Betrag, der in bar gezahlt werden darf auf 10 % der Kaufsumme jedoch maximal 5.000 € festgelegt. Ab 01.01.2014 darf gar kein Bargeld mehr fließen.

Die Notare und Immobilienmakler sind verpflichtet, Verstöße zu melden.

Bei den Dienstleistungen ist heute noch eine Barzahlung bis zu 5.000 € möglich. Ab 01.01.2014 verringert sich diese Summe auf 3.000 €.

<< zurück