Eingegangener Hund - mangelhafte Kaufsache
20.02.2013Wenn ein Hund innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf eingeht, besteht ein Garantieanspruch gegen den Verkäufer.
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Der Appellationshof Antwerpen hat am 21. Mai 2012 (s. NjW, 2013, S.122) entschieden, dass ein Hund als "Verbrauchsgut" im Sinne des Konsumentenkaufs (Artikel 1649bis des belgischen Zivilgesetzbuches) anzusehen ist und dass zu Lasten des Verkäufers eine Haftungsvermutung bestellt, wenn ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf auftritt.
Bei dem Fall, der in Antwerpen beurteilt wurde, war ein Hund etwa ein Monat nach dem Kauf eingegangen. Der Käufer hat den Hund noch von einem Tierarzt behandeln lassen und den Verkäufer jedoch erst 7 Monate nach dem Tod des Hundes darüber unterrichtet. Der Appellationshof ging davon aus, dass der Verkäufer den Gegenbeweis nicht erbrachte und dass das Auftreten der Krankheit innerhalb der ersten Tage nach dem Kauf eine andere Ursache ausschloss.
Die Tatsache, dass der Verkäufer erst 7 Monate nach dem Tod des Hundes informiert wurde, war in diesem Fall unerheblich, da im Kaufvertrag keine Benachrichtigungsfrist vorgesehen worden war. Laut Gesetz dürfen Verkäufer und Verbraucher können eine Frist vereinbaren, innerhalb deren der Verbraucher den betreffenden Verkäufer von Vertragswidrigkeiten unterrichten muss, wobei diese Frist zwei Monate nach Feststellung einer Vertragswidrigkeit seitens des Verbrauchers nicht unterschreiten darf.
Der Appellationshof löste den Verkaufsvertrag zu Lasten des Verkäufers auf und verurteilte ihn zur Rückzahlung des Kaufpreises und der Behandlungskosten dieses Hundes.