Zians-Haas Rechtsanwälte

Wer nur Steuervorauszahlungen macht, muss Zinsen zahlen

05.11.2013

In unsere News vom 24.09.2012 berichteten wir über einen Kassationsentscheid, der für Recht erklärt, dass Geschäftsführer nicht etwa nur Steuervorauszahlungen machen dürfen...


In unsere News vom 24.09.2012 berichteten wir über einen Kassationsentscheid, der für Recht erklärt, dass Geschäftsführer nicht etwa nur Steuervorauszahlungen machen dürfen, sondern die Gesellschaft muss auf jeden Fall den gesetzlich vorgesehenen Steuervorabzug leisten.
Die Finanzbehörden sind nunmehr angewiesen, die Einhaltung dieser Bestimmung genau zu kontrollieren.
Des weiteren wurde angekündigt, dass die nicht gezahlten Steuervorabzüge mit Zinsen verlangt werden.
Es war ebenfalls schon bekannt, dass der nicht getätigte Steuervorabzug den Bezügen, die der Geschäftsführer erhalten hat, hinzugerechnet werden. Das erhaltene Gehalt wird als "Nettogehalt" angesehen.
 

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