Zians-Haas Rechtsanwälte

Neue Verzugszinsen ab dem 1.1.2013 : 2,75 % und 8 %

09.01.2013

Die neuen Zinssätze wurden im Belgischen Staatsblatt vom 9.1.2013 veröffentlicht.


Foto: © Gerd Altmann pixelio.de

Laut einer Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums vom 7.1.2013 sind bei Handelstransaktionen sind ab dem 1.1.2013 von Rechts wegen 8 % Zinsen fällig, wenn Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt worden sind.

Vorher galten folgende Zinssätze :

- 1.1. – 30.6.2009 : 9,5 %

- 1.7.2009 – 30.6.2011 : 8 %

- 1.7.2011 – 31.12.2011 : 8,5 %

- 2012 : 8 %

Es handelt sich dabei um Rechnungen, die zwischen Unternehmen oder an die öffentlichen Behörden ausgestellt werden. Damit die Zinsen ihren Lauf nehmen, ist keine Mahnung erforderlich. Abweichungen nach oben oder nach unten sind auf Grund von Sondervereinbarungen möglich.

In Zivilsachen sind die Verzugszinsen ab dem 1.1.2013 leicht auf 2,75 % reduziert worden.

Vorher galten folgende Zinssätze :

2008 : 7 %

2009 : 5,5 %

2010 : 3,25 %

2011 : 3,75 %

2012 : 4,25 %

In Sozial- und Steuersachen gilt seit dem 1.1.2009 ein Zinssatz von 7 %.

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