Zians-Haas Rechtsanwälte

Weitere Erläuterungen zur Nutzung von ausländischen Firmenfahrzeugen

19.09.2014

Wurden die Geschäftsführer und Selbständige im Gesetzestext vergessen?

In unserer News vom 05.09.2014 haben wir die neue Gesetzgebung in groben Zügen dargelegt.

Als einer der bedeutendsten Neuerungen ist  die Abschaffung der Mehrwertsteuerbescheinigung zu werten.

Nunmehr genügt es, den Arbeitsvertrag und eine Bescheinigung des Arbeitgebers im Auto mitzuführen.

Aber was ist mit den Personen, die keinen Arbeitsvertrag haben: Selbständige oder Geschäftsführer?

Die Rechtsprechung des EuGH ist eindeutig: auch diese Personen dürfen ein Dienstfahrzeug nebensächlich privat nutzen. Die mitzuführenden Beweise, die im Königlichen Erlass (K.E.) angesprochen werden, sind nicht für diese Kategorie von Nutzern geeignet. Wir raten den Selbständigen oder Geschäftsführern, einen Beweis der Tätigkeit (z.B. die Eintragung ins Handelsregister oder die Gewerbekarte für die Selbständigen oder aber die Veröffentlichung der Statuten oder einen Auszug des Handelsregister, aus dem die Ernennung hervorgeht) mitzuführen. Im Falle, dass es mehrere Geschäftsführer gibt, kann auch eine Bescheinigung der Firma vorgelegt werden, die von einem anderen Geschäftsführer unterzeichnet ist.

Wie hat nun eine derartige Bescheinigung auszusehen?  Hier ein Beispiel, das verwendet werden kann:

 

Der Handwerker AG                                                                     Datum

Maurerstraße 99

L-1234 Luxemburg

Bescheinigung

 

Hiermit bescheinigt die AG Der Handwerker, mit Sitz in …, Handelsregister Nr. …,

dass sie das Fahrzeug, Marke, Typ/Modell, Kennzeichen, (evt. Fahrgestelltnr.)

welches ihr Eigentum ist/welches sie least bei der Leasingfirma XY

Herrn/Frau A. Angestellt, geboren am, mit Wohnsitz in , Angestellte(r)/Arbeiter(in)/Geschäftsführer(in)

zur beruflichen Nutzung und nebensächlich auch zur privaten Nutzung (ODER … und nebensächlich auch zur Nutzung der Fahrten von und zum Wohnsitz) zur Verfügung stellt.

 

Name und Unterschrift

Eigenschaft (z.B. Geschäftsführer)

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