Zians-Haas Rechtsanwälte

Abtretung von Software an ein Unternehmen vorteilhaft besteuert

24.02.2015

Wird die Abtretung von Software an das eigene Unternehmen als Übertragung von geistigem Eigentum gesehen (Autorenrechte)?

Die Frage hat ihre steuerliche Brisanz, da die Abtretung oder Lizensierung von Autorenrechte in der Personeneinkommenssteuer bis zu einem Schwellenwert von ca. 56.500 € (indexierter Betrag) als Mobileinkünfte gelten. Daraus ergibt sich ein pauschaler Kostenabzug (50% bis 15.050 € und 25% darüber bis zum Betrag von 30.110 €), sowie eine Quellenbesteuerung von lediglich 15%.

Um in den Genuss einer solchen Regelung zu gelangen, muss die Regelung drei Voraussetzungen genügen. Diese dreistufige Prüfung hat der Dienst für Vorausentscheidungen entwickelt.

1. Stufe: handelt es ich bei dem Informatikprogramm um ein geschütztes Werk im Sinne des Autorenrechts (Gesetz vom 30.06.1994)? Bis vor ein paar Jahren wurde dies verneint, da die Software strikt gesehen durch ein eigenes Gesetz und nicht durch das Gesetz vom 30.06.1994 geschützt wurde. Mittlerweile wird dies aber akzeptiert, insofern die Programme die Voraussetzung der Originalität erfüllen.

2. Stufe: Es muss eine Abtretung oder Lizensierung stattfinden. Insofern der Betrieb die Software benutzt um ihr Geschäft zu betreiben.

3. Stufe: sind die generierten Einkommen der Einräumung von wirtschaftlichen Rechten an dem Werk zuzurechnen? Oder wird das Autorenrecht nur vorgeschoben? Hier prüft die Verwaltung eigentlich, ob auch im freien Markt die Rechte an den Programmen eine Zahlung von Lizenzrechten (oder Abtretungsrechten) in ähnlicher Höhe generieren könnten.

In einem konkreten Fall hat der Dienst für Vorausentscheidungen akzeptiert, dass drei Verwaltern jeweils eine Gebühr in Höhe von 5% des Umsatzes mit einem durch sie entwickelten Programm gewährt wird.

Wir raten somit, die Lizenzvereinbarung einem „Markttest“ zu unterziehen und somit die Frage zu beantworten: hätte man auch bei einem Konkurrenten eine solche Gebühr erzielen können oder hätte man auch einem Außenstehenden eine solche Gebühr für diese Softwarelösung gezahlt?

 

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