Zians-Haas Rechtsanwälte

Wie die Steuerverwaltung mich behandelt passt mir nicht...

14.11.2016

Beschwerde, Einspruch und Schlichtung? Was ist was...

 

Die Steuerverwaltung hält ihre Beamten seit einiger Zeit an, die Steuerpflichtigen als „Kunden“ zu betrachten. Als Kunde haben Sie das Recht, eine Beschwerde an die Verwaltung zu richten. Aber: dies ist nicht mit einem Einspruch oder einer Schlichtung zu verwechseln.

Fühlen Sie sich schlecht behandelt weil ihre Akte nicht vorankommt, weil Sie nicht in deutscher Sprache bedient werden, oder weil man Ihnen keine Auskunft erteilt?

Dann ist der Beschwerdedienst des Finanzministeriums möglicherweise eine Lösung für Sie. Die Infos zu diesem Dienst sind hier zu finden: http://finanzen.belgium.be/de/kontakt/dienst_beschwerdenverwaltung

Aber: eine Beschwerde ist weder ein Einspruch noch eine Anfrage auf Schlichtung. Selbst wenn Sie sich beschwert haben, laufen die Einspruchsfristen weiter. Es wird auch kein Vermittler tätig; diese Anfrage muss direkt an den Vermittlungsdienst gestellt werden (http://finanzen.belgium.be/de/uber_den_fod/struktur_und_dienste/autonome_abteilungen/dienst_fur_steuerschlichtung)

 Bei anhaltenden Beschwerden fragen Sie ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt…

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