Zians-Haas Rechtsanwälte

Werde ich besteuert, wenn ich jemanden bei mir übernachten lasse?

04.12.2016

Auf das Teilen folgt die Steuer

Die Mitmach-Wirtschaft lebt. Was ist das überhaupt? Im deutschsprachigen Raum wird auch der Begriff KoKonsum (kollaborativer Konsum) oder Share Economy bzw. Sharing Economy verwendet. Darunter ist das gemeinsame Nutzen von Ressourcen zu verstehen, die meist über das Internet angeboten werden. Beispiele sind das „Teilen“ im Bereich Mobilität, Übernachtungen, Essen aber auch Finanzen, Arbeit und Ausbildung etc.

Das Angebot entwickelt sich rasant und es stellt sich die Frage ob der Fiskus davon auch schon Wind bekommen hat… JA, er hat. Wer mit seinem Auto über eine App Personen kutschiert oder seine Kochkünste nicht nur den Freunden, sondern auch Unbekannt gegen Bezahlung zur Verfügung stellt, muss Steuern zahlen.

Bei Einkünften über 5.000 € (indexgebunden) ist Mehrwertsteuer und Eintragung in die ZUD Pflicht. Darunter gilt: 20 % Steuersatz und Kostenpauschale von 50%. Summa sumarum also 10% Steuern auf die Gesamteinnahmen.

Das Ganze gilt bereits für 2016 und weitere Bedingungen sind vorgesehen, wie z.B., dass das Angebot über eine durch K.E. anerkannte Plattform läuft. Es darf sich nicht um ein Angebot handeln, dass auch im beruflichen Rahmen durch die gleiche Person angeboten wird.

Und was ist bei Angeboten, die über andere Plattformen laufen? Der Anbieter geht das Risiko ein, eine Mehrwertsteuernummer beantragen zu müssen mit allen Konsequenzen…

Gesetz vom 01.07.2016, Art. 22

<< zurück