Zians-Haas Rechtsanwälte

Die transnationale Korruption wird strenger bestraft

04.03.2016

Wenn die aktive oder passive Korruption eine Person betrifft, die ein öffentliches Alt in einem anderen Land oder in einer Organisation internationalen öffentlichen Rechts ausübt, wird diese von nun an strenger bestraft. Bisher wurde diese Korruption mit denselben Strafen geahndet wie die Korruption mit belgischen Beamten. Künftig werden die Mindestgeldstrafen verdreifacht und die Höchstgeldtrafen verfünffacht.

Die Erhöhung dieser Strafen ist die belgische Antwort auf die Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Für diese Organisation waren die Strafen in Belgien nicht abschreckend genug, wenn transnationale Transaktionen betroffen waren. Aus diesem Grund wurden die Strafen nun angehoben.

Bezüglich der Gefängnisstrafen hat sich allerdings nicht geändert und bleiben somit dieselben wie für belgische Beamte.

Diese neue Regelung tritt am 29.02.2016 in Kraft.

 

Quelle : Gesetz vom 5. Februar 2016 zur Abänderung des Strafgesetzes und des Strafprozessgesetzes

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