Zians-Haas Rechtsanwälte

Betrunken Fahrradfahren – Riskiere ich einen Führerscheinentzug?

28.12.2017

Artikel 38 des Gesetzes über den Straßenverkehr sah bisher vor, dass auch Fahrradfahrer, die ein Fahrrad auf der öffentlichen Straße befuhren, obwohl sie sich im Zustand der Trunkenheit befanden, ein zwingendes Fahrverbot, welches auch z.B. für PKWs galt, erhalten.

Seit dem 1.10.2017 ist dieses Fahrverbot allerdings nicht mehr zwingend. Dem Richter wird nun ein Ermessensspielraum gelassen.

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