Zians-Haas Rechtsanwälte

Familien mit Kinder, in denen der besserverdienende Partner im Ausland arbeitet, können Geld vom Fiskus verlangen

26.07.2017

Wer jetzt reagiert kann bis zu 5 Jahre zurückverlangen

Mehrfach wurde der belgische Staat verurteilt, weil er Paare diskriminiert, bei denen der Meistverdiener im Ausland arbeitet.

Dann nämlich berechnete die Steuerverwaltung bislang die zusätzliche Steuerbefreiung für Kinder nur auf das geringere belgische Einkommen.

 

Seit dem 19. Mai hat die Verwaltung eine Anweisung gegeben, die Berechnungsmethode umzustellen.

 

Wer in den letzten Jahren nicht in den vollen Genuss der Vergünstigung gekommen ist, sollte sich beeilen und gleich die Rückerstattung für die letzten 5 Steuerjahre verlangen.

 

Ein Gang zum Steuerberater lohnt sich in vielen Fällen.

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