Zians-Haas Rechtsanwälte

Steuersenkung auf private Nutzung von digitalem Betriebsvermögen

30.12.2017

Kleines Geschenk zum Jahresanfang: Steuersenkung auf geldwerte Vorteile bei privater Nutzung von digitalem Betriebsvermögen

Durch Abänderung des K.E. zur Ausführung des EStGB, werden die zu versteuernden Vorteile für die Nutzung von Computer, Mobiltelephon etc. ab 2018 gesenkt.

Wer ein Gerät aus dem Betriebsvermögen privat nutzt, muss darauf einen Vorteil versteuern. Dieser geldwerte Vorteil wird oft pauschal veranschlagt. Im Laufe der Zeit sind diese Geräte aber billiger geworden.

Zeitgleich mit der neuen Tabelle werden auch die Beträge für die Berechnung der Sozialabgaben angeglichen. Es gilt somit in Zukunft ein gleicher Tarif, was vorher nicht unbedingt der Fall war.

Die neue Tabelle sieht wie folgt aus (Basis der Besteuerung oder Sozialabgaben auf Jahresebene):

 

Steuer bislang

Sozialabgaben bislang

ab 2018

PC oder Laptop

180 €

180 €

72 € je Apparat

Tablet

reeller Wert

reeller Wert

36 € je Apparat

GSM oder Smartphone

reeller Wert

150 €

36 € je Apparat

gratis Internet

60 €

60 €

60 € je Apparat

Telefonabo

reeller Wert

in Pauschale von 150 € inbegriffen

48 €

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