Zians-Haas Rechtsanwälte

Zulassungssteuer auf Drohnen in WR stark reduziert

02.02.2018

Flugobjekte sind in mehreren Klassen unterteilt. Für privat genutzte Drohnen, die gewisse Kriterien beachten (Gewicht unter 1 Kg, ausschließliche Nutzung zu Freizeitzwecken
Drohnen sind steuerpflichtig! In der Wallonischen Region wird diese Zulassungssteuer stark reduziert

Flugobjekte sind in mehreren Klassen unterteilt. Für privat genutzte Drohnen, die gewisse Kriterien beachten (Gewicht unter 1 Kg, ausschließliche Nutzung zu Freizeitzwecken, Flughöhe unter 10 Meter, …) ist keine Anmeldung notwendig und somit erfolgt auch keine Besteuerung auf die Zulassung.

Für die anderen Drohnen gilt eine Eintragungspflicht und eine Besteuerung.

 

Die Wallonische Region hat die ursprüngliche Steuer von 619 € auf leichtmotorisierte (ULM) und 2.478 € auf alle anderen, also auch ferngesteuerte Flugobjekte herabgesetzt, aber nur für nicht kommerzielle Nutzer.

Die Steuer beträgt rückwirkend zum 19.07.2014:

-        Nicht kommerziell genutzte Drohnen: 0 €

-        Motorschirme (für Gleitsegler/Paragliding): 61,50 €

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