Zians-Haas Rechtsanwälte

Achtung: Bauernfängerei mit Domain-Namen

28.11.2018

Abzocke über e-mails von unserösen Anbietern

Derzeit schreiben unseriöse Anbieter, die sich den Anschein geben, eine offizielle Vergabestelle für Domain-Namen zu sein, Unternehmen an, um Abzocke zu betreiben. Dazu benutzen sie einen Namen mit dem Zusatz DNS, da mit DNS die Vergabestelle für Internetadressen (Domain) bezeichnet werden.

Diese Pseudo-Vergabestellen teilen mit, dass sie eine Anfrage zur Registrierung der Internetadresse des Unternehmens mit einer anderen Endung erhalten haben. Zum Beispiel: das Unternehmen „Obstladen" hat die Internetadresse „www.obstladen.be". Der Anbieter schreibt, dass er eine Anfrage zur Registrierung der Adresse „www.obstladen.com" erhalten habe.
Um seine Rechte zu schützen soll das Unternehmen den Domain-Namen selbst registrieren für einen Zeitraum von 10 Jahren, zahlbar im Voraus.
Spätestens hier müssten alle Alarmglocken läuten. Eine Domain wird üblicher Weise jährlich fakturiert und erneuert.

Diese Art Angebote sind Geschäftemacherei und unseriös. Selbst wenn jemand einen Namen registrieren lassen will, der einem Firmennamen gleicht, so kann er daran gehindert werden, wenn er den Namen auf unlautere Weise nutzt. Das „Domaingrabbing" ist verboten und kann vor Gericht angefochten werden.
Die .com-Domains werden aber in den USA vergeben und deshalb müsste auch dort geklagt werden. Darauf sollte man es aber nicht unbedingt ankommen lassen.
Es hängt vom Namen ab, ob das Risiko besteht, dass mit der Domain tatsächlich Konkurrenz gemacht wird.
Der Obstladen hat bestimmt kein Problem damit, dass jemand sich mit „obstladen.cn" die chinesische Domain reserviert hat...
Alle Vorgänge, die von Unbekannten über e-mail oder Telefon an die Unternehmen herangetragen werden, sind mit Vorsicht zu genießen.

<< zurück