Zians-Haas Rechtsanwälte

Führerscheinprüfung: Welche muss ich neu machen?

12.06.2018

Das Polizeigericht hat in diversen Fällen die Verpflichtung, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis der Bedingungen unterzuordnen, die theoretische und/oder praktische Prüfung zu bestehen.

Die Frage stellte sich nur: Muss ich, wenn ich den Führerschein der Kategorie B (Auto) und der Kategorie C (LKW) habe, beide Führerscheine neu machen, selbst wenn ich das Vergehen mit dem PKW begangen habe?

Bisher wurde es so gehandhabt, dass man die Prüfungen der höchsten Kategorie bestehen musste, um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Die Staatsanwaltschaften in Belgien hatten aber keine einheitliche praktische Regelung dieser Problematik.

Die Abgeordnetenkammer hat am 07.06.2018 ein Gesetz verabschiedet, welches dem Richter ermöglicht, die Kategorie des Führerscheins anzugeben, für welche die Prüfungen bestanden werden müssen.

Diese Gesetzesänderung ist sicherlich zu begrüßen. Ab wann diese neue Regelung in Kraft sein wird, ist noch nicht bekannt.

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