Zians-Haas Rechtsanwälte

Reform des Gesellschaftsgesetzbuches

25.04.2018

Eine Reform des Gesellschaftsgesetzbuches kündigt sich an. Voraussichtlich Ende 2018 wird die Modernisierung dieser Gesetzgebung in Kraft treten. Dadurch erhofft man sich in Belgien, attraktiver zu werden für die Gesellschaften.

Die Reform wird unter anderen folgendes verändern:

 

1. Das Gesetzbuch für Gesellschaften und Vereinigungen

Das neue Gesetzbuch wird gemeinsame Bestimmungen für Gesellschaften und Vereinigungen beinhalten. Bisher wurden beide Formen noch durch unterschiedliche Gesetze geregelt.

 

2. Kein Unterschied mehr zwischen zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Gesellschaften

Die Freiberufler, die ihre Aktivität mittels einer zivilrechtlichen Gesellschaft in der Form einer Handelsgesellschaft ausüben, werden nun auch als Unternehmen angesehen. Die Gesetzgebung bezüglich Zahlungsunfähigkeit ist für sie somit auch anzuwenden.

 

3. Eine „industrielle“ Einlage wird möglich

Bisher musste man entweder eine Geldeinlage oder eine Sacheinlage einbringen, um Anteile in einer Gesellschaft zu erhalten.

In Zukunft sollen auch „industrielle“ Einlagen (wie zum Beispiel Know-How) möglich sein.

 

4. Gesellschaftsformen

In Zukunft wird es nur mehr 4 Gesellschaftsformen geben, nämlich

 - die AG - société anonyme (SA) : Mindestkapital von 61.500 €; Ein Teilhaber und ein Verwalter möglich;

 - die GmbH - société à responsabilité limitée (SRL) – Kein Mindestkapital, aber die Gründerhaftung bleibt bestehen ; Übertragbarkeit der Anteile wird vereinfacht;

 - die einfache Gesellschaft  – société simple; Das Prinzip der beschränkten Haftung greift bei dieser Gesellschaft nicht; Kann eine Rechtspersönlichkeit haben

 - die kooperative Gesellschaft - société coopérative (SC) – Die Mindestzahl von drei Teilhabern bleibt bestehen

 

Alle anderen Gesellschaftsformen werden nicht mehr bestehen.

Die VOG wird es selbstverständlich auch weiterhin noch geben. 

Sobald die Änderungen in Kraft treten, werden wir dies bekannt geben.

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