Fiskus zurückgepfiffen: PR-Aktion der Steuerermittlung wird zum Fiasko
31.05.2020Berufsgeheimnis (und Datenschutz) muss auch durch die Verwaltung respektiert werden
Bereits 2016 wurde in einem öffentlichen flämischen Fernsehsender eine Reportage über eine Ermittlung der Steuerverwaltung ausgestrahlt. Darin zu sehen war die Aktion bei einem Betrieb, der Kartoffel verarbeitet. Die Beamten waren mit Körperkameras und Mikros ausgestattet.
Der Appellationshof Gent sah in den Handlungen sowohl eine Verletzung des Berufsgeheimnisses durch die Beamten als auch eine Verletzung des Datenschutzes. Der Hof verurteilte den FÖD Finanzen, den Entscheid in 7 Zeitungen und auf dem Sender, der die Reportage ausgestrahlt hatte, zu veröffentlichen. Ebenso wurde dem betroffenen Unternehmen eine Entschädigung von 10.000 € zugesprochen.
Die Besteuerung, die sich auf Grund der gefundenen Beweise ergab wurde aber beibehalten.
Interessant ist, dass die Behörde sich bis zum Schluss gegen eine Verurteilung wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses und des Datenschutzes gewehrt hat.