Zians-Haas Rechtsanwälte

Darf ein Arbeitnehmer zur Impfung verpflichtet werden ?

19.02.2021

Seit kurzem hat die Impfkampagne gegen Covid-19 begonnen. Nunmehr stellt sich die Frage, ob ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zur Impfung verpflichten darf.

Vorab muss hervorgehoben werden, dass die Impfung gegen Covid-19 nicht gesetzlich zur Pflicht gemacht wurde. In Belgien gibt es nur eine einzige Krankheit, für die eine derartige Pflicht besteht. Es handelt sich dabei um die Kinderlähmung (Polio).

Wenn der Arbeitgeber eine Impfung gegen Covid auferlegen würde, würde dies eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die belgische Verfassung garantiert werden, darstellen.

Der Arbeitgeber hat zwar das Recht seine Arbeitnehmer zur Impfung ermutigen, aber er darf sie nicht dazu zwingen und ebenso ist es ihm verboten, die impfunwilligen Arbeiternehmer in irgendeiner Weise zu diskriminieren, indem er sie nicht zur Arbeit zulässt oder von gewissen Tätigkeiten ausschließt.

Im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber in diesem Kontext keine sensible Gesundheitsdaten (z.B. Impfstatus) erheben darf. In der Regel – auch in besonderen Sektoren – hat der Arbeitgeber nicht bezüglich der Impfsituation zu befragen.

Der zuständige Förderale Dienst Beschäftigung erinnert daher daran, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht dazu verpflichten kann, sich Covid-Tests zu unterziehen (außer für bestimmte Gruppen von Mitarbeitern): Es dürfen keine medizinischen Tests oder ärztlichen Untersuchungen durchgeführt werden, um medizinische Informationen über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers zu erhalten, es sei denn, um die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers für die vertragliche Tätigkeit zu beurteilen. Diese Überprüfung muss über den Arbeitsmediziner erfolgen, der den Arbeitgeber über das Resultat der Gesundheitsbewertung informiert, wobei nur die Arbeitsfähigkeit nicht aber eine Diagnose oder ein Testergebnis mitgeteilt werden darf.  

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