Zians-Haas Rechtsanwälte

Gesetzliche Zinsen – Situation 2021

24.02.2021

Die Verzugszinsen für 2021 sind nunmehr für fast alle Bereiche bekannt.

1. Gesetzlicher Zinssatz


Der gesetzliche Zinssatz bleibt, wie im Jahr 2020, bei 1,75 % für 2021.


Dieser Zinssatz gilt für folgende Anwendungsbereiche :


- Privatsachen, zwischen natürlichen Personen und zwischen juristischen Personen (Zivilsachen) ;
- Geschäfte zwischen Kaufleuten und Privatpersonen (Handelssachen).

Die Vertragsparteien können jederzeit einen abweichenden Zinssatz vereinbaren, der im Falle eines Zahlungsverzugs anzuwenden ist. Diese Zinsen werden in der Regel von den Gerichten akzeptiert, es sei denn, dass diese Zinsen viel zu hoch festgelegt würden. In diesem Fall kann ein Gericht diese Zinsen reduzieren. Verzugszinsen von 7 bis 8 Prozent werden in der Regel akzeptiert.


2. Steuerangelegenheiten


Für das Kalenderjahr 2021 wird in Steuersachen der Zinssatz für verspätete Zahlungen auf 4 % festgelegt (Art. 414, §1, Abs. 3, CIR 1996, s. Belgisches Staatsblatt vom 26. November 2020).


Der Satz der Verzugszinsen, den die Steuerverwaltung anwendet, wenn sie dem Steuerpflichtigen einen Betrag erstatten muss, beträgt daher 2 % (Art. 418, Abs. 2, CIR 1992).


3. Sozialangelegenheiten


In Sozialangelegenheiten wird ein fester Satz von 7 % angewandt.

 

4. Handelssachen


Der Zinssatz für verspätete Zahlungen im Geschäftsverkehr beträgt in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 8 %. Der Satz für das erste Halbjahr 2021 ist am 24.2.2021 im belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden. Der Zinssatz bleibt unverändert bei 8 %. 


Ein Handelsgeschäft ist jede Transaktion, die gegen Bezahlung ausgeführt wird:


- zwischen Unternehmen, d. h. auch zwischen Freiberuflern, Selbstständigen oder Unternehmen im nicht-marktbestimmten Bereich ;
- zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen, wenn die öffentliche Stelle Schuldner ist und der Auftrag unter die Regelung für "kleine Aufträge" fällt, d. h. der zu zahlende Betrag wird auf weniger als 8.500 EUR geschätzt, oder weniger als 30.000 EUR im Falle eines Auftrags im Wasser-, Post-, Energie- oder Verkehrssektor.

Darüber hinaus muss sich die Transaktion beziehen auf :
- die Lieferung von Waren ;
oder
- die Erbringung von Dienstleistungen ;
oder
- die Planung und Ausführung von öffentlichen Bauvorhaben sowie von Tief- und Hochbauarbeiten.

 

5. Öffentlichen Aufträge


Auch bei öffentlichen Aufträgen, die den Schwellenwert von 8.500 EUR oder 30.000 EUR überschreiten, ist der gesetzliche Zinssatz nicht anwendbar.

Für diese öffentlichen Aufträge galten die folgenden Zinssätze (Verzugszinsen) für 2020
- 8 % für öffentliche Aufträge, die ab dem 16. März 2013 abgeschlossen wurden;
- 8 % für öffentliche Aufträge, die zwischen dem 8. August 2002 und dem 15. März 2013 vergeben wurden;
- Monatszins für öffentliche Aufträge, die vor dem 8. August 2002 vergeben und ab dem 1. Januar 1981 bekannt gegeben wurden (Dezember 2019: 1,75 %).


Der Satz für 2021 ist noch nicht im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden.


Quelle: Allgemeine Verwaltung des Finanzministeriums - Mitteilung über den gesetzlichen Zinssatz, Belgisches Staatsblatte, 12. Februar 2021.

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