Zians-Haas Rechtsanwälte

UBO-Register: Erste Strafen

10.12.2021

Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen hat bereits erste Bußgeldbescheide an die Verwalter von Gesellschaften oder VOG gesandt, da die Verpflichtungen in Bezug auf die Eintragung im UBO-Register nicht erfüllt waren.
Dieses Bußgeld beträgt 500 €.

Ein guter Grund, nochmals daran zu erinnern, dass die Verpflichtung sowohl für Gesellschaften als auch für Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VOG) gilt.

Wenngleich die allermeisten Gesellschaften sich bereits um die Eintragungen im UBO-Regsiter gekümmert haben, scheint dies bei vielen VOG noch nicht der Fall zu sein. 

 

Zur Erinnerung:

Das Gesetz sieht die Verpflichtung für Gesellschaften, VoG/IVoG und Stiftungen vor, Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern im UBO-Register einzutragen.

 

Für Gesellschaften gelten als wirtschaftliche Eigentümer:
  1. Die natürliche(n) Person(en), über einen ausreichenden Anteil von Stimmrechten oder von Beteiligung am Kapital dieser Gesellschaft verfügt/verfügen, wobei vorausgesetzt wird, dass dieser ausreichender Anteil besteht, wenn man mehr als 25% der Aktien oder des Kapitals besitzt;
  2. Die natürliche(n) Person(en), die diese Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert/kontrollieren;
  3. Die natürliche(n) Person(en), die der Führungsebene angehört/angehören;
Für VoG/IVoG und Stiftungen gelten als wirtschaftliche Eigentümer:
  1. Verwalter;
  2. Personen, die ermächtigt sind, die Vereinigung zu vertreten;
  3. Personen, die mit der täglichen Verwaltung der VoG/IVoG oder der Stiftung beauftragt sind;
  4. Die Gründer der Stiftung;
  5. die natürlichen Personen oder, wenn diese Personen noch nicht bezeichnet sind, die Kategorie natürlicher Personen, in deren Hauptinteresse die VoG/IVoG oder die Stiftung gebildet wurde oder tätig ist;
  6. jede andere natürliche Person, die auf andere Weise die VoG/IVoG oder die Stiftung letztlich kontrolliert.

 

Die Geldbuße ist solidarisch von den Verwaltern zu zahlen, laut aber laut Angaben der Behörden nur an einen Verwalter gesandt werden.

Grund genug, die Eintragungen im UBO-Register vorzunehmen und stets zu aktualisieren.

 

 

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