Zians-Haas Rechtsanwälte

ACHTUNG: Technische Kontrolle des PKW – Wie alt ist meine „grüne Karte“

08.05.2023

In den letzten Wochen wurden etliche Personen vor das Polizeigericht geladen, da die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle, einer Geschwindigkeitsübertretung oder eher zufällig erfuhr, dass der Bericht zur technischen Kontrolle des Fahrzeugs, die sogenannte „grüne Karte“, abgelaufen war.

Diese Personen staunten nicht schlecht, als sie davon erfuhren, schließlich hatten sie allesamt keine Einladung erhalten, bei der „DIV“ vorzufahren.

Sie gingen somit davon aus, dass die Prüfbescheinigung noch aktuell war.

Nun müssen sie sich vor dem Polizeigericht verantworten und riskieren ein Bußgeld.

Es hat sich herausgestellt, dass in all den Fällen die Bescheinigung bereits abgelaufen war und keine Einladung versandt wurde, das Fahrzeug erneut vorzufahren.

Es ist offensichtlich nun so, dass die Einladungen nicht mehr systematisch versandt werden und jede Person selbst verantwortlich dafür ist, das Enddatum des Kontrollberichts im Auge zu behalten.

Man kann sich also nicht mehr darauf verlassen, zu einem Termin eingeladen zu werden.

Dies ist natürlich nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Firmen, die über eine gewisse Anzahl Firmenfahrzeuge verfügen, relevant.

Werfen Sie doch mal einen Blick auf die Prüfbescheinigung Ihres Fahrzeugs… Vielleicht ist diese ja auch abgelaufen…? 

<< zurück