Zians-Haas Rechtsanwälte

Asyl- und Ausländerrecht

EU-Bürger – reicht dies um sich in Belgien niederlassen zu dürfen ?

Die Bürger der europäischen Union haben sowieso eine Reisefreiheit.  Sie dürfen sich bis zu drei Monate ohne irgendeine Genehmigung in einem anderen europäischen Land niederlassen.  Um sich jedoch längerfristig in einem anderen EU-Land niederlassen zu können, müssen sie jedoch entweder ein Arbeitsverhältnis in diesem Land vorweisen können, oder aber beweisen, dass ihr Einkommen ausreicht um den Lebensunterhalt zu bestreiten und dass sie über eine Krankenversicherung verfügen.  Eine Anmeldung bei der Gemeinde ist auch Pflicht.

Ansonsten steht dem längerfristigen Aufenthalt im EU-Land Ihrer Träume nichts im Wege.


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