Ehe- und Familienrecht
Übrigens, wissen Sie was in Ihrem Ehevertrag steht?
Diese Frage ist durchaus berechtigt.
In der Tat haben wir in der Praxis festgestellt, dass die meisten Mandanten, die für eine Beratung im Familienrecht zu uns kommen, gar nicht wissen, ob sie einen Ehevertrag haben und wenn ein solcher Vertrag vorhanden ist, nicht wissen, was darin steht.
Dies kann zu einem ganz bösen Erwachen führen, wenn es zu einer Scheidung kommt.
Häufig wird ein Ehevertrag vor der Eheschließung noch auf die Schnelle gemacht, „weil man uns das geraten hat“, oder „weil einer von Beiden sich vielleicht irgendwann selbständig machen will“ oder „weil die Eltern auch einen Ehevertrag hatten“.
Solange keine Probleme bestehen, ist für die beiden Partner so wie so egal, ob ein Ehevertrag besteht und in den meisten Fällen wird gar nicht nach dem Ehevertrag gelebt.
Wenn das Einvernehmen jedoch nicht mehr da ist und man hat beispielsweise einen Ehevertrag mit Gütertrennung gemacht, dann sieht die Welt ganz anders aus.
Im Rahmen einer Scheidung wird dann ganz genau geschaut, wer was während der Ehe bezahlt hat. Es stellt sich die Frage, auf wen die Rechnungen stehen und von welchem Konto die Rechnungen (zum Beispiel die des neu gebauten Hauses) bezahlt worden sind.
Ein Fall, der häufig in der Praxis vorkommt: die beiden jungen Leute vereinbaren eine Gütertrennung, da der zukünftige Ehemann sich vielleicht später selbständig machen möchten. Man heiratet; nach dem zweiten Kind hört die Ehefrau auf zu arbeiten und kümmert sich um Haushalt und Kinder.
Die Beiden bauen ein Haus und die Rechnungen werden vom Konto des Ehemannes bezahlt.
Nach 15 Jahren müssen die Beiden sich leider eingestehen, dass die Ehe gescheitert ist.
Angesichts des Ehevertrages, über dessen Tragweite die Ehefrau und vermutlich auch der Ehemann sich nicht im Klaren waren, besteht ein völliges Ungleichgewicht, da die Ehefrau für die langjährige Haushaltsführung und die Erziehung der Kinder nicht entschädigt wird und anderseits höchstwahrscheinlich nur einen geringen Teil von der Immobilie fordern kann.
Wohl bemerkt, kann ein Ehevertrag mit Gütertrennung auch Vorteile haben.
Jeder Ehevertrag ist in Ordnung, wenn beide Partner diesem mit freiem Willen zugestimmt haben und sich über dessen Tragweite genau im Klaren sind und vor allem auch den Ehevertrag, so wie er vereinbart worden ist, anwenden.