Europäisches Recht
Die Bürger der europäischen Union genießen als erstes schon einmal Reisefreiheit. Sie dürfen sich bis zu drei Monate ohne irgendeine Genehmigung in einem anderen europäischen Land niederlassen. Darüber hinaus müssen sie jedoch entweder ein Arbeitsverhältnis in diesem Land vorweisen können, oder aber beweisen, dass ihr Einkommen ausreicht um den Lebensunterhalt zu bestreiten und dass sie über eine Krankenversicherung verfügen. Eine Anmeldung bei der Gemeinde ist auch Pflicht.
Ansonsten steht dem längerfristigen Aufenthalt im EU-Land Ihrer Träume nichts im Wege.