Inkasso, Eintreibung und Forderungen
Was geschieht, wenn ein
Unternehmen einen Zulieferer nicht bezahlt? Bei einem Subunternehmer, der einen
Werkvertrag abgeschlossen hat, gibt es eine sehr elegante Lösung:
Ein Artikel des Hypothekengesetzes sieht ein Privileg für den Subunternehmer vor, das er gegenüber dem Hauptunternehmer geltend machen kann. Das Privileg wird auf die Forderungen ausgeübt, die der Hauptunternehmer gegenüber dem Bauherren hat.
Damit das Privileg auch greifen
kann, muss es eine bestehende Forderung geben.
Es ist vor allem von Interesse im Falle eines Konkurses des
Hauptunternehmers.
Eine andere Bestimmung des
Zivilgesetzbuches sieht einen Direktanspruch von Handwerkern und Subunternehmen
vor, die am Bau einer Immobilie mitgewirkt haben. Mit dem Direktanspruch können die
Subunternehmer ausstehenden Forderungen gegenüber dem Hauptunternehmer direkt
beim Bauherrn einfordern und dies bis maximal in Höhe der Forderungen, die der
Hauptunternehmer vom Bauherren fordern kann.
Der Direktanspruch ist aber kein Privileg. Bei der Anwendung dieses Rechts steht der Gläubiger nämlich in Konkurrenz mit anderen Gläubigern. Zur Wahrung der Rechte aus dem Direktanspruch muss eine Klage eingereicht werden. Dies sollte sehr schnell geschehen, um möglichst gute Erfolgsaussichten zu garantieren.