Zians-Haas Rechtsanwälte

Konkursrecht

Eigentumsvorbehalt : ein Fallbeil 

Ein Eigentumsvorbehalt ist nur wirksam, wenn:

- die Vereinbarung spätestens bei der Lieferung getroffen wird,

- die Güter sich noch beim Schuldner befinden. Der Eigentumsvorbehalt wird bei einem Weiterverkauf der Ware gegenstandslos.

- die Güter nicht durch eine Weiterverarbeitung zu Immobilien geworden sind oder mit einem anderen beweglichen Gegenstand verschmolzen worden sind.

- die Forderung beim Konkursverwalter eingereicht worden ist und zwar vor dem Abschluss des ersten Protokolls der Forderungsüberprüfung. Diese Frist läuft spätestens 60 Tagen nach Konkurseröffnung ab.


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