Miet-, Pacht- und Immobilienrecht
Wie werde ich meinen Mieter / Vermieter los?
Wenn eine der Parteien den Mietvertrag nicht
respektiert, kann die andere Partei eine gerichtliche Auflösung wegen
Vertragsbruches beantragen. In vielen Verträgen sind Klauseln enthalten, nach
denen der Vertrag in einigen Fällen (z.B. bei einem Zahlungsverzug von zwei
Monatsmieten) ”automatisch“ aufgelöst wird. Diese Klauseln haben keine bindende
Wirkung für ein Gericht.
Von einer Vertragsverletzung kann im Prinzip
nur die Rede sein, wenn eine Vertragspartei trotz Mahnung nicht ihren
vertraglichen Pflichten nachkommt. Falls z.B. eine Mietzahlung zwar verspätet,
aber vor einer Mahnung erfolgt, wird eine gerichtlich angeordnete
Vertragssauflösung unwahrscheinlich.
Das Gericht muss in jedem Fall prüfen, ob die Schwere der Vertragsverletzung tatsächlich eine schuldhafte Auflösung des Mietvertrages rechtfertigt.