Zians-Haas Rechtsanwälte

Strafrecht

Verhör –  mein Anwalt bleibt draußen

In Spielfilmen ist sehr oft zu sehen, dass Personen, die verhört werden sollen, zum Telefon greifen und ihren Anwalt anrufen, damit er ihnen beisteht.  In Belgien war dies bis vor kurzem nicht möglich. Nunmehr hat jeder das Recht, seinen Anwalt mit zum Verhör zu nehmen.

Jeder Beschuldigte hat aber das Recht, seine Aussage zu verweigern und nichts zu sagen.  Niemand kann gezwungen werden, sich selbst zu belasten.  Die Anwendung dieses Rechts soll aber gut abgewogen werden, da die Mitwirkung an der Aufklärung der Vorfälle einen positiven Einfluss auf den möglichen Strafprozess haben kann.


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