Strafrecht
Was steht in meiner Strafakte?
Wenn gegen eine Person ermittelt
wird, legt die Ermittlungsbehörde eine Strafakte an. Die Ermittlungsakte ist geheim und darf nicht
veröffentlicht werden. Nur der
Beschuldigte und ggf. die Zivilpartei (das Opfer der Tat) können die Akten
einsehen. Doch an diesen Zugang sind
strikte Bedingungen geknüpft.
Bei Untersuchungshäftlingen ist
die Akte jeweils wenige Tage vor dem Haftprüfungstermin zugänglich. Auch vor der Ratskammer, die über die
Verweisung vor das Strafgericht entscheidet, kann die Akte eingesehen werden.
Ansonsten muss für die Akteneinsicht das Einverständnis des Untersuchungsrichters oder der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.