Zians-Haas Rechtsanwälte

Strafrecht

Was steht in meiner Strafakte?

Wenn gegen eine Person ermittelt wird, legt die Ermittlungsbehörde eine Strafakte an.  Die Ermittlungsakte ist geheim und darf nicht veröffentlicht werden.  Nur der Beschuldigte und ggf. die Zivilpartei (das Opfer der Tat) können die Akten einsehen.  Doch an diesen Zugang sind strikte Bedingungen geknüpft. 

Bei Untersuchungshäftlingen ist die Akte jeweils wenige Tage vor dem Haftprüfungstermin zugänglich.  Auch vor der Ratskammer, die über die Verweisung vor das Strafgericht entscheidet, kann die Akte eingesehen werden.

Ansonsten muss für die Akteneinsicht das Einverständnis des Untersuchungsrichters oder der Staatsanwaltschaft eingeholt werden.


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