Zians-Haas Rechtsanwälte

Strafrecht

Strafregister – Wie lange bleibt das „Sündenregister“ bestehen?

Verurteilungen in Polizei- oder Strafsachen werden in einem Strafregister aufgelistet.  Polizeistrafen (d.h. bis zu sieben Tage Haft und/oder bis zu 25 € Strafe) werden nach drei Jahren ab der Rechtskraft des Urteils gestrichen.

Die anderen Strafen bleiben bestehen, es sei denn, es kommt zu einer Rehabilitation.  Diese kann nur alle 10 Jahre zugestanden werden und wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.


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