Zians-Haas Advocaten
Zians-Haas Rechtsanwälte

Strafrecht

Strafaufschub – muss ich bei Falschparken in den Knast?

Der Strafrichter kann den Angeklagten mit Strafaufschub verurteilen.  Dies bedeutet, dass die Strafe ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt wird.  Der Strafaufschub kann ein bis fünf Jahre betragen und liegt im Ermessen des Richters, welcher ebenfalls Auflagen für die Bewährung festlegen kann.

Wenn der Betroffene im Bewährungszeitraum erneut verurteilt wird, muss er die ursprüngliche Strafe antreten bzw. bezahlen.  Die neue Verurteilung muss aber mindestens eine Kriminalstrafe oder eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Monat beinhalten, oder den Verstoß gegen die Auflagen feststellen.  Wer also sich eine Verkehrsübertretung leistet, wird nicht den Genuss des Strafaufschubes verlieren.

<< ga terug