Zians-Haas Advocaten
Zians-Haas Rechtsanwälte

Versicherungsrecht

Zahlungsunfähiger Gegner: Rettung durch die Versicherung des Gegners

Im belgischen Recht gibt es einen Direktanspruch der Geschädigten gegenüber der Versicherung des Verursachers des Schadens.  Dieses Recht, den Versicherer der Gegenpartei direkt ansprechen oder verklagen zu können, besteht nicht nur im Verkehrsrecht, sondern bei jeder Art von Haftungsansprüchen, die versichert sind.

Selbst wenn der Verursacher nicht zahlen will oder kann, gibt es mit dem Direktanspruch einen mitunter harten aber auch sehr zahlungsfähigen „Ersatzschuldigen“: den Versicherer des Gegners.

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