Asyl- und Ausländerrecht
Und wo bleibt die Menschlichkeit ? Antrag auf Niederlassung aus humanitären Gründen (Artikel 9.3.)
Seit Jahren gilt die lange Wartezeit bei Asylverfahren als ein untragbarer und unmenschlicher Zustand. Die Asylbewerber müssen mitunter Jahre lang zwischen Hoffen und Bangen ausharren.
Ein Hoffnungsschimmer ist das Verfahren nach Art. 9.3 des Ausländergesetzes, nach dem sie die Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen beim Bürgermeister anfragen können.
Wir helfen den Antragstellern den
Antrag möglichst chancenreich zu gestalten um so ein Bleiberecht in Belgien
erwirken zu können.