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Zians-Haas Rechtsanwälte

Ehe- und Familienrecht

Ehekrach  - darf ich einfach aus ziehen ?

Verständnis für einen sofortigen Auszug kann man sicherlich haben. Diese Vorgehensweise ist in der Regel abzuraten, außer in Gefahrensituationen (wo bei man dann jedoch beweisen muss, dass eine Gefahr bestand).

Es darf nicht vergessen werden, dass das belgische Scheidungsrecht noch immer das so genannte  Schuldprinzip kennt.

Dies bedeutet, dass das Begehen eines schweren Fehlers während der Ehe und selbst während  der Trennung als Scheidungsgrund betrachtet werden kann.

Im Rahmen einer Schuldscheidung könnte der Auszug aus der ehelichen Wohnung als Fehler zu Lasten desjenigen, der auszieht, gewertet werden.

Des weitern kann ein Auszug weit reichende Konsequenzen bezüglich der Kinder haben.

Demjenigen, der ein Mal aus der Wohnung ausgezogen ist, wird durch das Gericht meistens nicht mehr erlaubt werden, in die eheliche Wohnung zurückzukehren.

Schließlich sind mit dem Auszug keineswegs die Probleme geregelt, die sich meistens bei einer Trennung stellen (Wer darf im Haus bleiben? Ist eine Alimente für den Ehepartner geschuldet ? Wer bekommt welche Möbel ? Wer übernimmt welche Schulden ? …).

Wichtig ist also, dass es entweder eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern über die Trennung, d.h. den Auszug eines der Beiden gibt, oder aber eine richterliche Erlaubnis vorliegt.

Eine vorläufige Trennung kann innerhalb von einigen Wochen bei Gericht erwirkt werden. In diesem Fall besteht nicht die Gefahr, dass der Auszug als „Fehler“ im Sinne einer Schuldscheidung gewertet wird und die praktischen Fragen bei einer Trennung sind damit ebenso gelöst.


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